Nachteilsausgleich

Informationen für Lernende mit einer Beeinträchtigung

Menschen mit einer Behinderung können in der beruflichen Grundbildung, in der Berufsmaturitätsausbildung und in den Qualifikationsverfahren Benachteiligungen erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird.

Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich" für Menschen mit Behinderung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren. Dabei müssen die kognitiven und fachlichen Kompetenzen den in den Verordnungen formulierten Anforderungen entsprechen.

Spezifische Massnahmen zum Nachteilsausgleich können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Behinderung von einer anerkannten Fachstelle (Erziehungsberatungsstelle, neuropsychologische Praxis, etc.) schriftlich bestätigt wird.

An der bfsl werden die neu eintretenden Lernenden in den ersten Schulwochen durch ihre Klassenlehrpersonen über das Vorgehen im Falle eines Nachteilsausgleichs informiert und beim Einreichen eines Gesuches unterstützt.

Vereinbarung bfsl

Vereinbarung Nachteilsausgleich - FO 2.3.6-1